
Vorsorge-
beratung
Optimieren Sie Ihre Schweizer AHV Pension bei...
FEHLENDE BEITRÄGE
Beitragslücken, die nicht älter als 5 Jahre sind, können mit einer Zahlung ab ca. CHF 500.- pro Lückenjahr geschlossen werden. Im Gegenzug erhöht sich Ihre jährliche Schweizer Staatsrente für jede geschlossene Lücke um 2,27%.
VERLASSEN DER SCHWEIZ
Wenn Ihr Zielland kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat, können Sie eine Rückerstattung der von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geleisteten AHV-Beiträge beantragen.
Lassen Sie investian für Sie die staatliche Rentenbürokratie erledigen.
Meine Dienstleistungen
investian hilft Ihnen, Beitragslücken zu schliessen, indem wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:​​
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Kontakt mit der lokalen AHV-Verwaltungsstelle
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Organisation Ihres persönlichen AHV-Kontoauszugs
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Organisation der Mindestbeitragszahlung für Beitragslücken, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
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Berechnung Ihrer voraussichtlichen monatlichen Schweizer Staatsrente
investian sorgt mit folgenden Dienstleistungen für eine optimierte Rente bei Ihrer Ausreise aus der Schweiz:​​
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Kontakt mit der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf
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Ausfüllen und Einreichen des Antrags auf Rückerstattung der AHV-Beiträge
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Beantragung einer Altersrente für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz
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Sicherstellen, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden
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Bearbeitung des Falles bis zum Abschluss
Fehlende Beiträge
Fehlende Beitragsjahre, auch Beitragslücken genannt, führen zu einer geringeren Rente für die gesamte Anspruchsdauer. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird Ihre Schweizer Rente um 1/44 oder 2,27 % gekürzt.
Beitragslücken entstehen, wenn Beiträge nicht regelmässig in die AHV einbezahlt werden. Gründe für Beitragslücken sind unter anderem:
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Aufenthalt im Ausland
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Vollzeitausbildung
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Teilzeitjobs bei verschiedenen Arbeitgebern
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Beitragslücken, die innerhalb der letzten 5 Jahre entstanden sind, können durch die Einzahlung eines Jahresbeitrages zwischen min. CHF 514.- und max. CHF 25'700.-.
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Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Vermögen und dem Renteneinkommen multipliziert mit 20.
Die Schweiz verlassen
Die Schweiz hat Sozialversicherungsabkommen mit der EU/EFTA, Australien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Kanada, Chile, Israel, Japan, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, den Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich, den USA und Uruguay.
Haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer AHV-Beiträge?

1) Bürger Australiens, Brasiliens, Chinas, Indiens, Südkoreas, Tunesiens, Uruguays und der Philippinen haben die Wahl zwischen einer Rente und einer Rückerstattung ihrer Beiträge.
Bedingungen für den Anspruch auf Erstattung
Für eine Erstattung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
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Sie müssen mindestens 1 Jahr lang Beiträge gezahlt haben
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Sie und Ihre Familie (Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren) müssen die Schweiz verlassen haben oder beabsichtigen, dies zu tun
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Wenn Sie erwachsene Kinder unter 25 Jahren haben, die in der Schweiz bleiben, müssen diese ihre Ausbildung abgeschlossen haben
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Ausnahme:
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Wenn Sie in einem EU/EFTA-Staat wohnen und Ihr Ehegatte Staatsbürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Staates ist, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der AHV-Beiträge